Krisen- und Katastrophenmanagement
Krisen- und Katastrophenmanagement für Freizeiten Ev. Kirchengemeinde Monheim
Das Krisen- und Katastrophenmanagement der Evangelischen Kirchengemeinde findet Anwendung, wenn es im Rahmen von Veranstaltungen zu Ereignissen kommt, die den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und/oder Polizei erforderlich machen.
Es ist davon auszugehen, dass Katastrophen verunsichernde, schädigende und/oder schockierende Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, die Teilnehmenden und in der Folge für die Angehörige haben. Deren berechtigte Interessen gilt es zu schützen und sicherzustellen, dass umgehend professionelle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
Die Kirchengemeinde als Veranstalter hat damit zu rechnen, dass Angehörige, offizielle Stellen und die Öffentlichkeit Interesse an Informationen und Erklärungen haben.
Ereignisse sind insbesondere
Anwahl des Notfalltelefons wird sichergestellt. Das Team erhält diese Rufnummer.
Alarmierung:
Die betroffene Gruppen -/Veranstaltungsleitung informiert den Träger. Der Träger entscheidet, in welchem Ausmaß der Krisenplan umgesetzt wird und alarmiert ggf. das Notfallteam
(24 Stunden Notfallbereitschaftsdienst: Name, Telefonnummer).
Das Notfallteam nimmt seine Arbeit unter der gemeinsamen Leitung
von Trägervertreter und Notfallseelsorger im Krisenbüro des Trägers auf.
Zusammensetzung des Teams im Krisen- und Katastrophenfall:
Im Notfallteam sind folgende Funktionen verbindlich besetzt:
Die Leitung des Notfallteams obliegt der / dem Präses. In Absprache kann dies übertragen werden.
Bis zum Eintreffen des Trägervertreters ist der (Leitende) Notfallseelsorger berechtigt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Der Bereichsverantwortliche repräsentiert den jeweiligen Arbeitsbereich (z.B. Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Pfarrbezirk, OGS etc.).
Der Vertreter der Gemeinde im repräsentiert die Gemeinde und ist aus der presbyterialen Sicht für die Maßnahme zuständig.
Tr ä gervertreter ist:
der Vorsitzende des Presbyteriums bzw. vom Presbyterium benannte Person (wenn die Veranstaltungen/Freizeiten der Gemeinde in Zusammenarbeit erfolgt stimmen
die Kooperationspartner die zu benennenden Personen und das Verfahren intern ab).
Die jeweiligen Stellvertreter der Trägervertreter sowie des Öffentlichkeitsreferenten sind, wenn sie nicht strukturell vorgesehen sind zu benennen. Erreichbarkeit und Vertretungen sind verlässlich zu regeln.
Gemeindeverantwortliche für Krisen- und Katastrophenmanagement auf Freizeiten
1. Verantwortliche/r
Name: Anschrift: Tel.: Mobil: E-Mail:
2. Verantwortliche/r
Name: Anschrift: Tel.: Mobil: E-Mail:
3. Notfallseelsorger
Name: Anschrift: Tel.: E-Mail:
4. Kooperationspartner
Informationen inkl. Kontaktdaten der Kooperationspartner