Corona Regelungen nach den Ferien

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Corona Regelungen nach den Ferien

# Jugendarbeit

Corona Regelungen nach den Ferien

Es ist leider so, dass wir in einer ungewissen Zeit leben.

Die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 13. Janaur 2022 sieht vor, dass Angebote der Jugendarbeit nur von vollständig immunisierten bzw. genesenen Personen besucht werden dürfen. Es gitl die sogenannte 2G Regel. Im Sinne der aktuelle Coronaschutzverordnung, werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

Für unsere Angebote bedeutet, dass Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ohne Nachweis an unseren Angeboten teilnehmen können. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen für die Teilnahme den Nachweis einer vollständigen Immunisierung bzw. den Genesenenstatus.

Während unserer angebote muss die ganze Zeit mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Weitere Informationen zur Umsetzung finden sich in unseren aktuellen Hygienekonzepten.

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