Präventionskonzept
Beschwerdeweg im Verdachtsfall
Verdacht bei Kindeswohlgefährdung, Sexualisierter Gewalt, grenzüberschreitendem Verhalten
Der Beschwerdeweg wird auf der Webseite www.ekmonheim.de/... erläutert und ein Flyer zum Download wird angeboten. In den Gemeindezentren hängt mindestens ein Infoplakat, liegen Flyer zum Präventionskonzept aus, dieser wird bei Freizeitmaßnahmen mit der Anmeldebestätigung (digital) verschickt.
- Ansprechpartner f ü r Teilnehmende
Erste Ansprechpartner*in ist eine Vertrauensperson der Teilnehmenden. Wenn dies nicht die Leitung einer Maßnahme oder eines Angebotes ist, dann informiert die Vertrauensperson entweder die benannte Leitung und / oder das Team mit Wissen der Betroffenen.
Die Kontaktdaten (Mailadresse, Mobilnummer) einer Leitung von Freizeitmaßnahmen und Angeboten werden bekannt gemacht (Gemeindebrief, Webseite, Infobrief, Newsletter und Programme). - Ansprechpartner f ü r Sorgeberechtigte
Die Ansprechpartner f ü r die Sorgeberechtigten werden von ihnen selbst gew ä hlt, unabh ä ngig der ver ö ffentlichten Kontaktadressen.
F ü r jede Maßnahme wird auf der Webseite und im Infobrief eine Notfallrufnummer ver ö ffentlicht. Am anderen Ende erreichen die Sorgeberechtigten entweder das Team der Maßnahme oder einen hauptberuflichen Mitarbeitenden der Evangelischen Kirchengemeinde Monheim.
Wer nicht mit den Leitungen der Gruppe oder Maßnahme in Kontakt treten m ö chte, wendet sich an das Kinder- und Jugendb ü ro, dessen Anschrift oder ü ber eine Mail an schutzauftrag@ekmonheim.de .
Die Mail wird im Kinder- und Jugendb ü ro und vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden des Presbyteriums gelesen.
Adresse Evangelische Kirchengemeinde Monheim Vorsitzende*r des Presbyteriums Friedenauer Str. 17.II
40789 Monheim am Rhein
gemeindeleitung@ekmonheim.de - Ansprechpartner f ü r Ehrenamtliche
Grunds ä tzlich sind die hauptberuflichen Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendb ü ros die Ansprechpartner. Zus ä tzlich besteht die M ö glichkeit sich an eine*n Seelsorger*in oder an einzelne Mitglieder des Presbyteriums zu wenden.
Die Fallverantwortung ü bernimmt das Kinder- und Jugendb ü ro, sofern der Vorsitzende / die Vorsitzende des Presbyteriums diese nicht an sich zieht. Die Teamer werden ü ber die Entwicklungen informiert.
8. Im Falle einer Beschuldigung
Wird der Gemeindeleitung gegenüber eine Beschuldigung von grenzüberschreitenden Verhalten oder sexualisierter Gewalt bekannt, wird der / die Beschuldigte in Kenntnis gesetzt und von seinen/ihren Aufgaben freigestellt.
Im Falle der Beschuldigung haben die Mitarbeitenden das Recht von der Leitung der Gemeinde angehört zu werden.
Mitarbeitende haben das Recht einen persönlichen Beistand zum Gespräch mitzubringen.
Die Gemeindeleitung prüft rechtliche Schritte. Sie bleibt im Kontakt mit den Anzeigenden und bietet ihre Unterstützung an.
Hat sich eine Vermutung erhärtet und ist es zu einer Strafanzeige gekommen, so bedeutet das für alle Beteiligten die Strafverfolgungsbehörde zu unterstützen.
Wird das Verfahren gegenüber einem/einer hauptberuflichen Mitarbeitenden zu einem frühen Zeitpunkt eingestellt, prüft die Gemeindeleitung ob das Verhalten des/der Beschuldigten arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen muss.
Bestätigen sich die Vorwürfe gegenüber dem/der Mitarbeitenden nicht, so wird die Gemeindeleitung aktiv dafür Sorge tragen, dass die beschuldigte Person rehabilitiert wird.
9. Kontakte
Hinzuziehen einer Beratungsstelle | Sags e.V.
Pr ä ventiver Kinder- und Jugendschutz
Jürgen Meyer
Stadt Monheim am Rhein
Bereich Kinder, Jugend und Familie Netzwerk Präventiver Kinderschutz Tempelhofer Straße 17
40789 Monheim am Rhein Telefon: 02173 951-5152
Telefax: 02173 951-25-5152 E-Mail: jmeyer@monheim.de Internet: www.monheim.de
Insofern erfahrenen Fachkraft
In Monheim am Rhein arbeiten eine Vielzahl zertifizierter Kinderschutzfachkräfte. Diese stehen bei Bedarf für die Beratung der Teams und der Gemeindeleitung zur Verfügung.
Eine Kontaktliste stellt Herr Meyer auf Anfrage zur Verfügung.