Verhaltenscodex 

Ehrenamtliche und Hauptberufliche verpflichten sich den Verhaltenscodex der Evangelischen Jugend zu praktizieren. 

1. Ich verpflichte mich alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.

2. Ich habe eine Vorbildfunktion den Teilnehmenden gegenüber. Demnach ist mein Leitungshandeln ehrlich und nachvollziehbar. Abhängigkeiten werden von mir nicht ausgenutzt und das Vertrauen der Teilnehmenden nicht missbraucht.

3. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bewusst und missbrauche meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.

4. Teamer gehen keine Affären / Beziehungen mit Anvertrauten ein.

5. Ich verpflichte mich Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen und toleriere keine Form von Gewalt.
Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten Teilnehmenden.
Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen zu respektieren und die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze zu achten.

6. Ich verpflichte mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und/oder zu wahren, in dem ihnen zugehört wird und sie als eigenständige Persönlichkeiten respektiert werden.

7. Ich verpflichte mich gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges nonverbales oder verbales Verhalten aktiv Stellung zu beziehen. Das Verhalten kann sich ebenfalls durch Videos, Bilder, Musik äußern.

8. Ich verhalte mich selbst niemals abwertend und unterlasse jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler oder körperlicher Gewalt.

9. Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen.

10. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Angeboten und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit. Ich vertusche nichts und werde mich bei konkreten Anlässen umgehend an die oder den benannte(n) kompetente(n) Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin wenden. 

11. Ich nehme Teilnehmende bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Wenn ich Formen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen vermute, wende ich mich umgehend an die Leitung der Maßnahme und/oder an die oder den benannte(n) kompetente(n) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner. 

12. Ich nehme Gespräche mit Teilnehmenden und Eltern ernst und thematisiere Beschwerden ggf. im Team oder mit den hauptamtlichen Mitarbeitern. Grundsätzlich erhalten Eltern als auch Teilnehmende immer eine Rückmeldung. 

13.Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten Teilnehmenden. 

14. Bei körperlichem Kontakt (z.B. in Form von Hilfestellungen oder erlebnispädagogischen Methoden) hole ich mir vorab das Einverständnis der Teilnehmenden und respektiere die Entscheidung. 

15. Den Teilnehmenden wird das Recht gewährt sich einzubringen und mitbestimmen zu können.